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BFH 04.07.2007 X R 49/06, NWB direkt 35/2007 S. 5

Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i. S. von § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.