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FG Niedersachsen 24.04.2006 16 K 240/05, NWB direkt 35/2007 S. 5

Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Die Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist nicht erst ab dem Veranlagungszeitraum zulässig, der auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Steuerpflichtige das Finanzamt auf das erneute Vorliegen der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG aufmerksam gemacht hat. Für die entgegenstehende Rechtsauffassung der Verwaltung in Abschn. 129 Abs. 3 Satz 4 EStR 2000 gibt es keine Rechtsgrundlage.