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Gesellschafterbezogene Auslegung der Schuldzinsenhinzurechnung gem. §4 Abs. 4a EStG 1999
Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen.