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Grundsätze des Familienunterhaltsrechts beim Steuererlass
Die Frage, ob bei einem Erlassantrag nicht getrennt lebender Eheleute die persönliche Erlassbedürftigkeit für jeden Ehegatten gesondert oder einheitlich zu beurteilen ist, ist bereits geklärt i. S. des § 115 FGO. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Frage der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Familienunterhaltsrechts zu beurteilen. Dies gilt jedenfalls bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.