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BGH 19.07.2007 StbSt (R) 3/06, NWB 35/2007 S. 276

Berufsrecht | Nichtbeachtung eines Auskunftsverlangens keine Berufspflichtverletzung

Kommt ein Steuerberater dem Auskunftsverlangen (§ 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG) des Geschäftsführers einer Steuerberaterkammer nicht nach, der nicht persönliches Mitglied der Kammer ist, stellt dies selbst dann keine sanktionsbewehrte Verletzung von Berufspflichten i. S. von § 89 Abs. 1 StBerG dar, wenn der Geschäftsführer durch die Satzung zum Organ der Steuerberaterkammer bestimmt ist ( StbSt (R) 3/06 NWB YAAAC-52514). Im Streitfall hatte ein Steuerberater vier Aufforderungen seiner Kammer zur Stellungnahme, die jeweils von deren Geschäftsführerin unterzeichnet waren, unbeantwortet gelassen. Ein Steuerberater ist nur verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die von dem Vorstand, dem satzungsmäßig dazu bestimmten Organ der Steuerberaterkammer oder einem beauftragten Vorstands- oder Organmitglied ausgehen.