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Versicherungsrecht | Arglist des Versicherungsnehmers bei Verschweigen von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
Ein zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers berechtigender Anfechtungsgrund einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt dann vor, wenn dieser durch wissentlich falsche Angaben oder Verschweigen offenbarungspflichtiger Tatsachen auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn wahre Angaben gemacht würden. In diesem Sinne gehört nach dem (VersR 2007 S. 973) dazu auch, dass der Versicherungsnehmer bei Antragstellung eine zum Antragszeitpunkt bestehende Arbeitsunfähigkeit ungefragt offenbaren muss und seinen Beruf trotz bestehender Arbeitslosigkeit nicht (mehr) mit Krankenp...