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Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil bei Überlassung von Dienst- und Mietwohnungen
Zur Gleichbehandlung der Geistlichen und Bediensteten aller Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen sowie zur Vereinfachung bei der Ermittlung der örtlichen Mietwerte von Dienst- und Mietwohnungen (einschl. Nebenkosten), die im Bezirk der OFD Rheinland belegen sind, ist für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren bei der Erteilung von Anrufungsauskünften und der Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem beginnen und vor dem enden, sowie im Veranlagungsverfahren für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2009 nach den in der NWB GAAAC-53223 niedergelegten Grundsätzen zu verfahren. Ist ein Arbeitnehmer mit der Anwendung der Vereinfachungsregelungen nicht einverstanden und begehrt den Ansatz eines geringeren ge...