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Einkommensteuer | Minderung des erweiterten Verlustausgleichs des Kommanditisten bei Bestehen einer Unterbeteiligung
Nach dem NWB OAAAC-53161 mindert sich der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Rechtsprechung geht im Fall der Unterbeteiligung von zwei Mitunternehmerschaften aus, mit der Folge, dass der Unterbeteiligte im Regelfall nicht unmittelbarer Mitunternehmer der Hauptgesellschaft (KG) wird. Das führt aber nur dazu, dass die Feststellung der verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs. 4 EStG – jedenfalls im Grundsatz – in zwei Stufen – einmal für die KG und einmal für die Unterbeteiligungsgesellschaft – durchzuführen ist. Es ändert sich jedoch nichts daran, dass das Verlustausgleichspotenzial i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG des Hauptgesellschafters, das sich auf der ersten S...