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Prüfung der Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit ist nach wie vor für viele Selbständige und Freiberufler ein Problem. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV muss die prüfende Behörde nachweisen, dass es sich in einem konkreten Fall um Scheinselbständigkeit handelt. Mit Hilfe der folgenden Checkliste können Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten prüfen, ob ggf. eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Jeder Punkt, der mit „Ja” beantwortet wird, kann bedeuten, dass der Mandant als Scheinselbständiger eingestuft werden kann.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prüfung der Scheinselbständigkeit | ||
Der Mandant … | ja | |
1. | … arbeitet auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber. | □ |
2. | … war zuvor bei dem Auftraggeber fest angestellt und hat die gleiche oder ähnliche Arbeiten erledigt. | □ |
3. | … ist (weiter) in die Organisation des Auftraggebers eingebunden und hat ggf. sogar einen eigenen Arbeitsplatz in d... |