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FG Hessen 18.1.2007 13 K 1124/06, IWB 17/2007 S. 1195

Allgemeines | unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch Luxemburger Gesellschaft

▶ Urteil: (1) Eine Gesellschaft nach Luxemburger Recht, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, ist nach § 80 Abs. 5 AO zurückzuweisen, wenn die Hilfeleistung nach Maßgabe des § 3 Nr. 4 Satz 1 StBerG i. V. mit Art. 50 EG-Vertrag (EG) unbefugt ist. (2) Vom Erlaubnistatbestand des § 3 Nr. 4 Satz 1 StBerG i. V. mit Art. 50 EG werden nur grenzüberschreitende, vorübergehende Hilfeleistungen in Steuersachen erfasst. Dienstleistungen i. S. des Art. 50 EG sind zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden. (3) Der vorübergehende Charakter ist nicht nur unter Berücksichtigung der Dauer der Leistung, sondern auch ihrer Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr oder Kontinuität zu beurteilen. Die Frage, wann im Einzelfall eine Dienstleistung einen nur vorübergehenden Charakter hat bzw. wann eine in stab...