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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 4018/03 B EFG 2007 S. 1554 Nr. 19

Gesetze: AO 1977 § 80 Abs. 7 S. 1, AO 1977 § 80 Abs. 7 S. 2, AO 1977 § 80 Abs. 7 S. 3 Nr. 1, AO 1977 § 80 Abs. 7 S. 3 Nr. 2, StBerG § 3 Nr. 4, EGV Art. 49

Zurückweisung eines niederländischen Belasting-Adviseur

Leitsatz

1. Ein niederländischer Steuerberater (Belasting-Adviseur) ist grundsätzlich nicht zur Berufsausübung in Deutschland zugelassen und hier nur zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt, wenn er als Berufsangehöriger gemäß § 3 StBerG in Deutschland bestellt wurde.

2. Die Regelung zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen in § 80 Abs. 7 AO verstößt nicht gegen EU-Recht.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1554 Nr. 19
WAAAC-52892

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