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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 461

Fall „Wer nicht kommt zur rechten Zeit”

Aufgabe aus dem Fach Abgabenordnung

von Dr. Volker Versin, Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen, und Sabine Loock, Regierungsdirektorin,
Oberfinanzdirektion Rheinland

I. Sachverhalt

Teil 1

Willi Wehrmich wohnt in Lüdinghausen und betreibt dort ein Eisenwarengeschäft. Wehrmich ist ledig und hat im Jahr 2001 von seinen Eltern mehrere Immobilien in Lüdinghausen geerbt, die er seither vermietet. Außerdem ist er als Kommanditist an der Reifen-Wehrmich KG mit Sitz in Dülmen beteiligt, die er gemeinsam mit seinem Bruder Sven seit dem plötzlichen Unfalltod der Eltern fortführt. Laut einer am beim Finanzamt Lüdinghausen eingegangenen Mitteilung beträgt der im Gewinnfeststellungsbescheid der festgestellte Gewinnanteil 2004 des Willi Wehrmich 12 000 €. Willi Wehrmich organisiert den kaufmännischen Bereich im Eisenwarengeschäft hervorragend. Privat ist ihm jedoch der Umgang mit Belegen und steuerlichen Formularen ein Graus, so dass er seit dem den Steuerberater Schnell mit der Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten betraut hat. S. 462

Die Einkommensteuererklärung 2004 hatte der Steuerberater Schnell am beim Finanzamt Lüdinghausen eingereicht. Zu der späten Abgabe der Einkommensteuererklärung 2004 kam es, weil Willi Wehrmich seinen Berater erst Mitte Mä...