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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Italien
Die italienische Erbschaftsbesteuerung wurde mit Wirkung zum abgeschafft. Ziel der Reform war es, komplizierte Gestaltungen zur Steuerersparnis überflüssig zu machen und die Steuerehrlichkeit zu fördern. Eine Erbschaftsteuererklärung war jedoch weiterhin abzugeben, wenn sich in der Erbmasse in Italien belegene Immobilien befanden. Mit der Notverordnung Nr. 262 vom , die in das Gesetz Nr. 286 vom umgewandelt wurde, ist die italienische Erbschaftsteuer rückwirkend zum wieder eingeführt worden. Im Haushaltsgesetz 2007 (Gesetz Nr. 296/06) wurden die Bestimmungen ergänzt. Mit der Einführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat die Regierung Prodi einen Punkt ihres Wahlprogramms umgesetzt.
Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. Dabei wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie die Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Beispiels werden abschließend die derzeit...