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Einkommen-/Lohnsteuer | Verlust des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung
Der Verlust des durch eine Direktversicherung eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers löst keine lohnsteuerrechtlichen Folgen aus. Das folgt aus den Besonderheiten der Insolvenzsicherung gem. § 7 BetrAVG (Bezug: § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40b EStG; § 7 Abs. 2 BetrAVG).
Praxishinweise: Arbeitnehmer, die eine unverfallbare Anwartschaft aus einer Direktversicherung haben, haben gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrAVG im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers einen Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung ( Pensionssicherungsverein). Dieser gesetzliche Insolvenzschutz führt dazu, dass der Versicherungsschutz der betroffenen Arbeitnehmer erhalten bleibt und deshalb von einer Rückzahlung des vom Arbeitgeber pauschal besteuerten Arbeitslohns (= Versicherungsbeiträge) nicht ausgegangen werden kann. Eine Erstattung der a...