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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entgeltlicher Pflichtteilsverzicht begründet keine Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des Berliner Testaments
Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tode fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen stellten für den überlebenden Ehegatten keine wirtschaftliche Belastung dar (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG).
Praxishinweise: Abfindungsverpflichtungen des überlebenden Ehegatten gegenüber den Pflichtteilsberechtigten stellen dann keine wirtschaftliche Belastung für diesen dar, wenn sie von den Pflichtteilsberechtigten zu dessen Lebzeiten nicht du...