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Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch Unternehmer trotz abgelehnten Änderungsangebots
Kündigt ein Unternehmen den mit einem Vertragshändler bestehenden Vertriebsvertrag, so kann der Händler auch dann einen Ausgleich für entgangene Provisionen (analog § 89b HGB) verlangen, wenn er ein Angebot auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu geänderten Bedingungen abgelehnt hat. Im Streitfall hatte ein Auto-Hersteller flächendeckend sein Vertragshändlernetz gekappt; in der Ablehnung des Fortsetzungsangebots (zu neuen Bedingungen) durch den Händler sah er eine Kündigung (analog § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB), die einen Ausgleichsanspruch ausschließt. Dem ist der NWB PAAAC-44041) nicht gefolgt. Das Gesetz sei abschließend; es fehle die erforderliche Kündigung durch den Vertragshändler, dem im Übrigen ein schuldhaftes Verhalten nicht vorzuwerfen sei. Auf die Zumutbarkeit der Vertragsänderung ...