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Einkommensteuer | Zurechnung eines Forderungsverlustes zur ausländischen Betriebsstätte
▶ Urteil: Ob der Verlust einer inländischen Gesellschafterin (GmbH) aus einer Darlehensgewährung an eine inländische Personengesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte als ausländischer Verlust i. S. des § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG zu werten ist, richtet sich nach dem wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang; maßgeblich sind der Finanzierungszweck der Darlehensgewährung und der wirtschaftliche Grund des Forderungsausfalls (EFG 2007, S. 1025).
▶ Hinweis: Die Klin. war eine deutsche Publikums-KG, die in Spanien ein Hotel mit einem Apartmenthaus betrieb. Eine Gesellschafterin (GmbH) hatte der Klin. ein Darlehen gewährt. Darlehens- und Zinsansprüche wurden in der Sonderbilanz aktiviert. Zu Zinszahlungen und zur Darlehensrückzahlung kam es nicht, da die Klin. hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage war. Die GmbH veräußerte die Forderun...