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Kurz notiert
Förderung der Betriebsrenten bleibt vermutlich erhalten
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Danach wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Eine weitere wichtige Weichenstellung wird mit dem Gesetzentwurf vorgenommen: Wer – im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung – arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz fünfjährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar.
Betriebsrentenanpassung nach Fusion
Nach dem verändert die Verschmelzung von Gesellschaften weder den maßgeblichen Beurteilungszeitp...