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FG Niedersachsen 17.01.2007 6 V 519/06, NWB direkt 34/2007 S. 11

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Eine gegen den Bescheid über den Widerruf der Bestellung zum Steuerberater erhobene Klage hemmt dessen Vollziehung. Die Steuerberaterkammer kann die hemmende Wirkung der Klage durch besondere Anordnung beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält. Das öffentliche Interesse ist schriftlich zu begründen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die nur der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Allein das Nichtbestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über einen Zeitraum von neun Monaten rechtfertigt die Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater.