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Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG
Im Urteil v. - I R 8/05 hatte der BFH entschieden, dass der Verlust der wirtschaftlichen Identität gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraussetzt. Bei einem zeitlichen Zusammenhang bis zu einem Jahr bestünde die – durch den Steuerpflichtigen widerlegbare – Vermutung eines sachlichen Zusammenhangs. Zur allgemeinen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils gilt Folgendes: Für die regelmäßige Annahme eines „zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs” ist eine Frist von einem Jahr zu kurz bemessen. Unter Aufhebung von Tz. 12 Satz 2 des (BStBl 1999 I S. 455) ist daher regelmäßig von einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang auszugehen, wenn zwischen Anteilsübertragung ...