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BFH 07.03.2007 2 V 584/07, NWB direkt 34/2007 S. 4

Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Eine Vergütung, die der Kreditgeber für seine Bereitschaft zu einer für ihn nachteiligen Änderung der Vertragskonditionen vom Kreditnehmer vereinnahmt hat, ist in der Bilanz des Kreditgebers nicht passiv abzugrenzen.