Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden
Das Auskunftsverlangen über Bankkunden, die Bonusaktien bezogen haben, mit dem Ziel der Auswertung und Weiterleitung an die Wohnsitzfinanzämter unterfällt dem Aufgabenbereich der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO. Ist der Steuerfahndung aufgrund von Ermittlungen bekannt, dass die Bank den Wert von Bonusaktien nicht in die Erträgnisaufstellungen der Kunden aufgenommen hat, liegt ein hinreichender Anlass zur Einholung von Sammelauskünften vor. Allein die große Zahl der von der Sammelauskunft betroffenen Kunden führt nicht dazu, dass das Auskunftsersuchen als unzulässige Rasterfahndung oder Ermittlung „ins Blaue hinein” zu qualifizieren ist. § 93 Abs. 1 Satz 1 AO gibt der Steuerfahndung das Recht, von den Beteiligten und anderen Personen die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Sa...