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Die Kündigung im Wohnraummietrecht
Wirksamkeitsvoraussetzungen nach aktueller Rechtsprechung
Mit der Mietrechtsreform 2001 hat der Gesetzgeber für Vermieter und Mieter von Wohnraum jeweils unterschiedlich lang bemessene Kündigungsfristen eingeführt. Nicht nur deren Übernahme in die sog. Altmietverträge, also die Mietverträge, die bereits vor der Mietrechtsreform geschlossen wurden, bereiteten in der Folgezeit Schwierigkeiten. Auch Fragen wie etwa zur Begründung einer wirksamen Kündigung oder zu einem wirksamen Kündigungsausschluss sind bis heute Gegenstand von Streitigkeiten und beschäftigen die aktuelle Rechtsprechung.
I. Grundlagen
Die Kündigung im Wohnraummietrecht ist grundsätzlich an die Einhaltung von Kündigungsfristen gebunden; in besonderen Fällen ist auch die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses möglich. So müssen die Vertragspartner zwischen der ordentlichen Kündigung, der außerordentlichen befristeten Kündigung und der außerordentlichen fristlosen Kündigung unterscheiden, es sei denn, es liegt ein Kündigungsausschluss vor. Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Frist gekündigt wird. Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet ein Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist, während die auß...