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FG München 28.02.2007 9 V 4043/06 , NWB direkt 33/2007 S. 6

Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

Der enge Zeitraum von zweieinhalb Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung einer Immobilie ist ein Indiz für eine schon bei Erwerb bestehende Absicht, das Objekt kurzfristig wieder zu veräußern und spricht daher gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind daher nicht zu berücksichtigen.