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Verlustzurechnung bei Anteilsverkäufen
Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist, dürfen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gem. § 180 AO keine Feststellungen zu den Voraussetzungen der Nachversteuerungspflicht getroffen werden. Im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO sind nur – für sämtliche Feststellungsbeteiligte übereinstimmend – Feststellungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2a EStG und damit über die Qualifizierung der Verluste als solche i. S. dieser Vorschrift zu treffen. Über die Frage der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 EStG ist auf der Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu entscheiden.