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BGH 22.05.2007 VI ZR 35/06, NWB 33/2007 S. 261

Arzthaftungsrecht | Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Außenseitermethode

Außenseitermethoden der Heilkunst führen nicht ohne Weiteres zu einer Haftung des Arztes bei ausbleibendem Heilerfolg oder bei Komplikationen der Behandlung. Maßgebend ist der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes. Dies gilt auch für neuartige, wissenschaftlich umstrittene Heilmethoden, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist. Jedoch müsse der Arzt bei Methoden, die nicht allgemein anerkannt sind, den Patienten umfangreicher aufklären und dessen Therapie sorgfältiger überwachen als bei medizinischen Standardmethoden ( NWB LAAAC-50920). Dem Patienten sei vor dessen Einwilligung mitzuteilen, dass es sich um eine Außenseitermethode handle. Werde der Patient insoweit nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, habe er in einem Rechtsstreit wegen Schäden der Behandlung im Reg...