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MV § 5

1. Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz

Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.

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QAAAJ-83381

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