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IWB Nr. 15 vom Seite 798

Besteuerung von Auslandsdividendenzahlungen: Kommission leitet weitere Schritte gegen Deutschland, Finnland, Italien und Österreich ein

Die EU-Kommission hat Deutschland und Österreich förmlich ersucht, ihre Rechtsvorschriften für Dividendenzahlungen an Unternehmen im Ausland zu ändern.

Beide Mitgliedstaaten besteuern Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen stärker als Dividendenzahlungen an inländische Unternehmen. Diese Ersuchen ergehen in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen (zweiter Schritt der Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226 EG-Vertrag). Die Kommission hat dieses Vorgehen am (IP/07/1152) mitgeteilt.

Die Kommission hat ferner Auskunftsersuchen in Form von Aufforderungsschreiben (erster Schritt der Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226 EG-Vertrag) an Italien und Finnland wegen ihrer Vorschriften für Dividendenzahlungen an ausländische Pensionsfonds gesendet, die höher besteuert werden können als Dividendenzahlungen an einheimische Pensionsfonds. Italien und Finnland werden ersucht, innerhalb von zwei Monaten zu antworten.

I. Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen

Die steuerrechtlichen Bestimmungen von Deutschland und Österreich können in bestimmten Fällen dazu führen, dass Dividendenzahlungen ins Ausland höher besteuert werden als Inlandsdividendenzahlungen, wobei Div...