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IWB Nr. 15 vom Seite 827 Fach 5 Ungarn Gr. 3 Seite 48

Das neue Gesellschaftsrecht in Ungarn

Werner Gnoth

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften am haben alle Gesellschaften bis zum auf der ersten Sitzung ihrer Leitungsgremien die Gesellschaftsverträge entsprechend den neuen Bestimmungen zu ändern und die erneuerten Verträge beim Registergericht einzureichen. Das neue Gesetz ersetzt das bisherige aus dem Jahre 1997 und enthält wesentliche Vereinfachungen bezüglich des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung, der Übertragung von Geschäftsanteilen u. a. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen erläutert.

An den bestehenden Gesellschaftstypen ändert sich nichts. Da Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH: Korlátolt Felelosségu Társaság, Kft.) und Kommanditgesellschaften (KG: Betéti Társaság, Bt.) in Ungarn am weitesten verbreitet sind, gilt ihnen besonderes Augenmerk.

I. Gesellschaftsvertrag, Gründung, Auflösung

Die Gestaltungsfreiheiten für den Gesellschaftsvertrag sind erweitert worden. Zwar existieren für die meisten Gesellschaftsformen typische Mustersatzungen als Anhang zum Firmengesetz. Von ihnen kann jedoch, je nach den Bedürfnissen im Einzelfall, abg...