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BFH 18.04.2007 XI R 21/06, StuB 15/2007 S. 591

Einkommensteuer | Steuerfreiheit einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit

Eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit kann auch vorliegen, wenn sie die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und ergänzt, sofern sie Teil des gesamten künstlerischen Geschehens ist (Bezug: § 3 Nr. 26 EStG).

Praxishinweise: Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG tritt ein, wenn es sich um eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke handelt. Um eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit handelt es sich, wenn die Tätigkeit Teil eines künstlerischen Gesamtgeschehens ist und die Art und Höhe der Vergütung erheblich unter der einer hauptberuflichen Tätigkeit liegen. Im Streitfall war der Kl...