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Umsatzsteuer | Versteuerung der privaten Verwendung eines Pkw
Hat ein Unternehmer im Jahr 2000 die ihm bei der Anschaffung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten Pkw in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß der damals geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1b UStG (nur) in Höhe von 50 % als Vorsteuer abgezogen und macht er im Jahr 2003 einen Teil der ursprünglich nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge gem. § 15a UStG nachträglich geltend, muss er die in diesem Jahr erfolgte private Verwendung des Pkw versteuern (Bezug: § 3 Abs. 9a, § 15 Abs. 1b, § 15a, § 27 Abs. 5 UStG 1999).
Praxishinweise: Die (teilweise) Nachholung des gekappten Vorsteuerabzugs (50 %) muss konsequenterweise dazu führen, dass nun eine Besteuerung der privaten Verwendung erfolgen muss.