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StuB Nr. 15 vom Seite 575

Anpassungsbedarf in Bilanzierung und Bewertung bei Umstellung des Jahresabschlusses von HGB auf „IFRS for SMEs” (Teil 1)

von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Heide
Kernfragen
  • Wie sind immaterielle Vermögenswerte (ohne goodwill) beim Übergang auf die ED-SME-Rechnungslegung zu bilanzieren?

  • Wie ist demgegenüber ein goodwill und negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung anzusetzen?

  • Welche Besonderheiten bestehen bei Vorräten?

Am veröffentlichte das IASB seinen Standardentwurf „IFRS for SMEs” (im Folgenden ED-SME), der nach Vorstellungen des IASB die Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (SMEs) künftig regeln soll. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich angesichts des Umfangs und der Komplexität des ED-SME-Standards nur auf die zwingend erforderlichen Anpassungsbedarfe bei Übergang von der HGB- zur ED-SME-Rechnungslegung für die wesentlichen Bilanzposten. Anpassungsbedarf für den deutschen Einzelabschluss entsteht vor allem bei Vorhandensein von Beteiligungen an Tochterunternehmen, bei Finanzinstrumenten, beim Anlagevermögen, insbesondere Leasingverhältnissen, und Fertigungsaufträgen sowie sonstigen Rückstellungen. Aus diesem Anpassungsbedarf ergeben sich Effekte auf die Bilanzierung latenter Steuern sowie zusätzliche Unterschiede bei den Abgrenzungskonzepten...