Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gem. § 37b EStG
Welchen Bereich umfasst die Vorschrift des § 37b EStG?
Was ist bei VIP-Logen und Incentive-Reisen zu beachten?
Wie ist die Einkommensteuerpauschalierung gem. § 37b EStG insgesamt zu beurteilen?
Mit der Einführung des § 37b EStG wird dem steuerpflichtigen Zuwendenden die Möglichkeit der Pauschalierung der ESt gegeben. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Regelung kritisch auseinander und erläutert anhand von Beispielen den Anwendungsbereich. Dabei werden vor allem auch die noch offenen Fragen deutlich, die mit der Neuregelung einhergehen.
I. Inhalt der Vorschrift
Betrieblich veranlasste Zuwendungen – neben der vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht – und Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG können i. H. von 30 % pauschal besteuert werden. Diese Möglichkeit regelt § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG. Woraus sich die Bemessungsgrundlage ergibt, legt § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG fest, und Satz 3 führt aus, wann eine Pauschalierung ausgeschlossen ist (10.000 €-Grenze). In Abs. 2 der Vorschrift wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer gilt.
II. Zweck
Für den Empfänger einer betrieblich veranlassten Zuwendung oder eines Geschenks nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ...