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StuB Nr. 15 vom Seite 562

Was umfasst eine steuerfreie Vermittlungsleistung?

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Der BFH hat sich mit Urteil vom – V R 31/05 NWB JAAAC-49114 mit der Frage auseinander gesetzt, ob als Entgelt für eine steuerfreie Vermittlungsleistung auch eine Kontinuitätsprovision anzusehen ist. Im Urteilsfall vermittelte die Klägerin als sog. Primärbank den Verkauf von Fondsanteilen der V-GmbH. Seit vergütete die V-GmbH die an sie von der Klägerin erbrachten Leistungen durch ein zweistufiges Provisionsmodell: Grundlage für die Vergütung der Leistungen der Klägerin war die Broschüre „Das neue Provisionsmodell von … (V-GmbH) …”. Danach bestand die Vermittlungsprovision aus zwei Komponenten: einer „ Absatzprovision”, die pro Geschäft monatlich abgerechnet wurde, und einer bestandsorientierten „Kontinuitätsprovision”, die jährlich vergütet wurde.

Für die „Kontinuitätsprovision” wurde der Fondsbestand monatlich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rückkaufswerte der Fondsanteile ermittelt; der maßgebliche Bestandswert ergab sich aus dem Durchschnitt der monatlichen Bestandswerte. Weitergehende Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung durch die Kontinuitätsprovision zwischen der V-GmbH und der Klägerin bestanden nicht. Die Konti...