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Belgien | Steuerermäßigung für Lizenzeinkünfte
Das belgische Parlament hat der Einführung eines 80 %igen Steuerfreibetrags für Lizenzeinkünfte aus künftigen Patenten inländischer Gesellschaften oder Betriebsstätten zugestimmt. Die effektive Körperschaftsteuerbelastung sinkt somit von 33,99 % auf 6,8 %. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist, dass die Patente ganz oder größtenteils durch firmeneigene Forschungsabteilung geschaffen werden oder erworbene Patente in diesen Einrichtungen weiterentwickelt werden. Begünstigt sind Einkünfte aus patentierten Erfindungen aber nicht die Überlassung von Know-how, Warenzeichen oder Kenntnisse über Geschäftsprozesse. Unter die Ermäßigung fallen neben den Lizenzgebühren auch Einkünfte aus dem Verkauf von Lizenzprodukten. Der steuerliche Abzug kann der Höhe nach unbegrenzt geltend gemacht...