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IWB 15/2007 S. 1188

Ungarn | Einführung der Sozialversicherung für Produzenten individueller Hauswirtschaften

Produzenten individueller Hauswirtschaften wurden mit Jahresbeginn in die Sozialversicherung einbezogen. Voraussetzung ist, sie können 20 Dienstjahre nachweisen bzw. sie besitzen keine andere Sozialversicherung. Wer im Vorjahr weniger als 7 Mio HUF Einnahmen aus seiner Tätigkeit hat, zahlt auf 20 % seiner Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag von 4 % und einen Rentenversicherungsbeitrag von 8,5 %. Wer höhere Einnahmen vorweist, zahlt einen Sozialversicherungsbeitrag von (insgesamt) 29 % der Mindestlohnhöhe.