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Kein Vertrauensschutz auf Umsatzsteuerbefreiung
Allein die Tatsache, dass die Sachbearbeiterin nach Beginn der Testamentsvollstreckertätigkeit des Klägers dessen Einkommensteuererklärungen jahrelang entgegengenommen und ggf. auch mit dem Kläger abgestimmt hat, ohne ihn auf eine Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen, begründet kein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers dahingehend, auch für die noch nicht festsetzungsverjährten Jahre von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein.