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FG Rheinland-Pfalz 27.09.2006 1 K 1794/03 , NWB direkt 32/2007 S. 5

Zur Aufteilung des Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG

Der Pflegepauschbetrag ist nur insoweit nach der Zahl der Pflegepersonen aufzuteilen, als mehrere Steuerpflichtige den Pflegebedürftigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum tatsächlich pflegen.