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FG München 27.06.2006 2 K 859/03, NWB direkt 32/2007 S. 5

Unterbringung in einem Alten(wohn)heim

Kosten für die Unterbringung in einem Altenheim können als außergewöhnliche Belastung i. S. von § 33 EStG anzuerkennen sein, wenn durch ein zum Zeitpunkt des Umzugs in das Altersheim oder zeitnah dazu erstelltes ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass der dortige Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist. Umstritten ist, ob sich der Ansatz von Kosten für den Umzug in ein Altersheim als außergewöhnliche Belastung auf den krankheitsbedingten Umzug beschränkt. Möglicherweise ist § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG wegen eines zu hohen Höchstbetrags von 1 800 DM als verfassungswidrig einzustufen und nicht § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG wegen eines zu geringen Höchstbetrags von nur 1 200 DM in den Streitjahren 2000 und 2001.