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FG Bremen 16.11.2006 1 K 29/06 (1), NWB direkt 32/2007 S. 5

Vermietung von Transport-Containern als sonstige Einkünfte

Werden Seecontainer für fünf Jahre und damit lediglich für die Hälfte der zehnjährigen Nutzungsdauer für ein Entgelt vermietet bzw. verleast, das geringer als die Anschaffungskosten ist, und hat der Mieter bzw. Leasingnehmer weder ein Ankaufsrecht noch sonst die Möglichkeit der Nutzung der Wertsteigerung, so dass das wirtschaftliche Eigentum an den Containern beim Investor verbleibt, erzielt er aufgrund der entgeltlichen Nutzungsüberlassung der Container keine Einkünfte aus Kapitalvermögen sondern sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG (entgegen Erlass des Bremer Finanzsenators v. - S 2252-23-181, EStG-Kartei BR § 20 EStG Fach 3 Nr. 1004). Auch die Gebrauchsüberlassung von beweglichen Gegenständen im Rahmen eines Vertrags, der zivilrechtlich als Leasingvertrag einzuordnen ist, da die Gefahr des zufälligen Untergang...