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NWB Nr. 32 vom Seite 2783 Fach 29 Seite 1701

Der neue Nichtraucherschutz

Quantensprung, Blamage oder gar eine Diskriminierung?

Gerald Eilts

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens v. ist im BGBl 2007 I S. 1595 verkündet worden und tritt zum in Kraft. Es beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

I. Zweck der Neuregelung

Neben den Gesundheitsgefahren durch den aktiven Tabakkonsum ist in den letzten Jahren die Gefährdung durch das Passivrauchen („Mit-Rauchen”) immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Mediziner gerückt. Auch das Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat Herz-Kreislauferkrankungen zur Folge. Die Zahl der Toten durch Passivrauchen wird für Deutschland auf jährlich mindestens 3 300 geschätzt. Passivrauch ist vermutlich der quantitativ bedeutsamste inhalative Krankheitsauslöser in der Innenraumluft (Quelle: Radon, Nowak, „Passivrauchen – aktueller Stand des Wissens”, Deutsche Medizinische Wochenschrift 2004 S. 157–162). Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahren des Tabakrauchs für Leben und Gesundheit aller Betroffenen anerkannt. Im Ergebnis sei „nach heutigem ...