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Bauliche Maßnahmen im Wohnungseigentum
Rechtliche Voraussetzungen für Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen
Das Wohnungseigentumsrecht gehört – nicht zuletzt aus psychologischen Gründen – zu den besonders streitanfälligen Materien. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält zudem zahlreiche und zum Teil komplizierte Regelungen, die durch die Teilungserklärung und Vereinbarungen unter den Wohnungseigentümern ergänzt und modifiziert werden können. Beschlüsse und Verwalterentscheidungen sind vor diesem Hintergrund nicht selten fehlerhaft und anfechtbar, wenn nicht gar nichtig. Durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze v. (von Oefele, NWB F. 24 S. 2451 ff.) – im Wesentlichen seit dem in Kraft – soll der Entscheidungsprozess innerhalb der Gemeinschaft erleichtert werden. Bestimmte bauliche Veränderungen können nach der Gesetzesänderung mit (doppelt) qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.
I. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Die Zulässigkeit baulicher Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht hängt u. a. davon ab, ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
1. Sondereigentum
Sondereigentum sind die als solches (gemäß § 3 Abs. 1 WEG) bestimmten Räume und die zu diesen Räumen ge...