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NWB Nr. 32 vom Seite 2751 Fach 4 Seite 5199

Die neue Zinsschranke

Neues Abzugsverbot für Zinsaufwendungen lässt Gestaltungsspielraum

Ingmar Dörr, Stephan Geibel und Dr. Daniel Fehling

Die Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG ist ein völlig neues Instrument zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdkapital in Abhängigkeit vom Gewinn. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Aufgrund der neuen, erweiterten Regelungen müssen Unternehmen ihre Finanzierungs-, Gesellschafts- oder Transaktionsstrukturen überprüfen und gegebenenfalls neu ausrichten. Der Beitrag erläutert die neuen Regeln überblickartig und gibt Hinweise zu steueroptimierten Gestaltungsmöglichkeiten.

I. Zweck der Zinsschranke und Unterschiede zu § 8a KStG a. F.

Die Einführung der sog. Zinsschranke gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Unternehmensteuerreform 2008. Mit der Zinsschranke will der Gesetzgeber erreichen, dass die Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen erhöht wird. Zudem soll der Minderung des deutschen Steuersubstrats entgegengewirkt werden, welche eintritt, wenn durch grenzüberschreitende Gestaltungen abzugsfähiger Finanzierungsaufwand in Deutschland entsteht, während die Finanzierungseinkünfte im (niedrig besteuernden) Ausland anfallen. Zur Erreichung dieser Ziele wird mit der Zinsschra...