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NWB Nr. 32 vom Seite 2720

BVerfG: Besteuerung von Biodiesel ist verfassungsgemäß

Seit waren Biokraftstoffe, befristet bis , von der Mineralölsteuer und sodann von der sie ablösenden Energiesteuer befreit. Mit Wirkung vom gewährte der Gesetzgeber für Biodiesel und Pflanzenöl nur noch eine teilweise Steuerentlastung, die bis zum Jahr 2012 stufenweise abgeschmolzen wird. Zum wurde für Otto- und Dieselkraftstoffe außerdem die Pflicht zur Beimischung eines Mindestanteils an Biokraftstoff eingeführt, für den keine Steuerentlastung gewährt wird. Biokraftstoff wird zudem in Höhe der Beimischungsquote auch dann besteuert, wenn er als reiner Biokraftstoff abgegeben wird. Das die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist damit gegenstandslos. Hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts fehlt es bereits an einem Eingriff in den Schutzbereich, dem die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, nicht unterfällt. Die Rücknahme der Steuerverschonung verstößt auch nicht gegen den...