Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unfallversicherung | Unterbrechung des Heimwegs zum Zwecke der Schadensregulierung am Unfallort
Ein Wegeunfall liegt grundsätzlich nicht vor, wenn von dem unmittelbaren Weg abgewichen oder die Fahrt unterbrochen wird. Das Hessische LSG hat aber entschieden, dass die Unterbrechung des Wegs nicht schadet, wenn sie darauf beruht, dass Einzelheiten eines Unfalls aufgeklärt werden sollen (). Im konkreten Fall hatte die Berufsgenossenschaft den Unfallversicherungsschutz verweigert, weil der Kläger seinen versicherten Heimweg unterbrach, um seinen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Unfallgegner zu sichern, der ihm kurz zuvor den Außenspiegel abgefahren hatte. Der Geschädigte wendete, fuhr dem anderen Fahrer nach, hielt auf dem Seitenstreifen und besprach den Unfall dort mit dem Verursacher. Ein drittes Fahrzeug fuhr in die stehenden Aut...