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Einkommensteuer | Voller Werbungskostenabzug von Schuldzinsen zur Aufstockung einer GmbH-Beteiligung im Jahr 2001
Der BFH hatte mit Urteil v. - VIII R 10/06 NWB EAAAC-51326 entschieden, dass im Jahr 2001 zur Finanzierung der Aufstockung einer GmbH-Beteiligung geleistete Schuldzinsen auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehbar sind, wenn die GmbH im Jahr 2001 keine offenen Gewinnausschüttungen vorgenommen hat. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt insoweit nicht. Weiter hat der Senat festgestellt, dass ein die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG eröffnender wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit vom Halbeinkünfteverfahren erstmals (2002) erfassten offenen Gewinnausschüttungen grds. erst dann gegeben ist, wenn der Gesellschafter die Aufwendungen im Jahr 2002 geleistet hat. Allerdings gilt das Halbabzugsverbot gem. § 52 Abs. 8a EStG dann für bereits im Jahr 2001 geleistete Aufwendungen,...