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FG Köln Urteil v. - 7 K 3835/04 EFG 2007 S. 1304 Nr. 17

Gesetze: AO § 174 Abs 4, AO § 172 Abs 1 Nr 2a

Abgabenordnung

Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO, § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

1.) Die Zustimmung des Steuerpflichtigen zur Änderung eines Steuerbescheides nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO muß unzweifelhaft erklärt worden sein.

2.) Eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO kann auch dann durchgeführt werden, wenn zwischenzeitlich ein Erstbescheid für den betreffenden Zeitraum der Erfassung der Besteuerungsgrundlage ergangen ist, in dem der entstandene Widerstreit nicht berücksichtigt wurde.

3) Für die Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides ist nicht die zu seiner Begründung herangezogene Norm maßgebend, sondern ob die Änderung durch eine entsprechende Korrekturvorschrift gedeckt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 293 Nr. 11
DStRE 2008 S. 190 Nr. 3
EFG 2007 S. 1304 Nr. 17
SAAAC-51168

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