Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entfernungspauschale für offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke
Die Beurteilung einer anderen als der kürzesten Straßenverbindung als offensichtlich verkehrsgünstiger i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG hängt nach dem nicht allein von der Zeitdifferenz ab; erspart der Berufspendler täglich 31 Minuten, kann die Entfernungspauschale für die Umwegstrecke zugrunde gelegt werden, wenn die Benutzung dieser Straßenverbindung den städtebaulichen Zielen der Vermeidung innerstädtischer Verkehrsstauungen und Umweltbelastungen entspricht.