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Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten
Bewirtungs- und Geschenkaufwendungen können auch bei Arbeitnehmern Werbungskosten darstellen. Dabei kann der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine erfolgsabhängige Vergütung erhält, ein gewichtiges Indiz für die berufliche Veranlassung darstellen.
Erhält der Arbeitnehmer jedoch keine erfolgsabhängige Vergütung, so können die Aufwendungen gleichwohl beruflich veranlasst sein, wenn sich dies aus anderen Umständen ergibt. Der BFH benennt in seinem Urteil jedoch nicht, welche anderen Umstände er anerkennen würde.
Mit seinem Urteil vom macht der BFH seine jüngere Rechtsprechung verständlicher: Zunächst hatte der BFH im Fall eines Brigadegenerals die Erfolgsabhängigkeit der Vergütung für nicht erheblich gehalten (Urteil vom - VI R 52/03, BStBl 2007 II S. 317, NWB KAAAC-37749), dann aber im Fall eines Geschäf...