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NWB Nr. 31 vom Seite 2637 Fach 3 Seite 14653

Rien ne va plus?

Neue Spielregeln für innovative Kapitalanlagen

Dr. Friedrich E. Harenberg

Steuerarchäologisch ist das Jahr 1991 ein bedeutsames. Es ist das Jahr der Wiederentdeckung einer lange verschollenen Einkunftsart. Erste Hinweise kommen – Ironie der Steuergeschichte – ausgerechnet von einem Finanzbeamten, dessen Steuererklärung letztlich mit der Zinsentscheidung des BVerfG zum Ende des Dornröschenschlafs der Zins(nicht)besteuerung führt. Früchte aus der Anlage von Kapital, gemeinhin als Zinsen bezeichnet, sind mindestens seit 1808 steuerbar. Seit dieser Zeit aber ist die Einkunftsart „Kapitalvermögen” verschollen, in der Erklärungs- und Veranlagungswirklichkeit kommen Zinserträge nicht vor. Das Zinsurteil hat zur Folge, dass alle Zahlstellen verpflichtet werden, Zinsen nur mit einem Abschlag von 30 % auszukehren. Ein in der neueren Steuerrechtshistorie beispielloses Hase-und-Igel-Spiel beginnt. Heerscharen von Marketingstrategen und Produktdesignern fallen über Anleger her und entwickeln Strategien, Anlagen, Produkte, Sparbücher und Sparformen, um die Zwangsabgabe von ihren Kunden fernzuhalten. Ein neuer Begriff erobert die Steuerwelt: Finanzinnovationen! Der Gesetzgeber ist bestürzt, kopflos, hilflos ausgeliefert der großen Flut...